Stand: 08.10.2026
nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Auftraggeber“) und Fleorant Lokaj, Saleswind, Silcherstr. 6, 67061 Ludwigshafen, als Auftragsverarbeiter („Auftragnehmer“). Der Vertrag ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt mit deren Annahme.
(1) Der Auftragnehmer betreibt für den Auftraggeber die Software Saleswind (Übersichten, Ziele, Aufgaben und Berichte auf Grundlage der JTL-Wawi des Auftraggebers). Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag.
(2) Der Vertrag läuft so lange wie die Nutzung von Saleswind durch den Auftraggeber und endet mit ihr.
(1) Die Daten der Warenwirtschaft verarbeitet der Auftragnehmer grundsätzlich nur im Durchlauf:
(2) Gespeichert werden außerdem die Inhalte, die Nutzer anlegen: Abfragetexte, Ansichten, Ziele, Aufgaben (Freitext), Berichte samt Empfängeradressen und dem Stand ihrer Bestätigung, Mail-Design und Zugangsdaten eines eigenen Mailservers (Passwort verschlüsselt).
(3) Arten der Daten: Stamm- und Kontaktdaten (Name, Firma, Ort, E-Mail, Telefon), Vertrags- und Belegdaten (Aufträge, Rechnungen, Umsätze), aus der Warenwirtschaft jeweils nur soweit eine Abfrage sie liest; Freitext in Aufgaben; E-Mail-Adressen von Berichtsempfängern. Bankverbindungen der Kunden sowie Passwörter und Zugangsschlüssel der Warenwirtschaft sperrt der Agent für den Lesezugriff.
(4) Betroffene: Kunden, Ansprechpartner, Lieferanten und Beschäftigte des Auftraggebers, soweit sie in der Warenwirtschaft erfasst sind; Empfänger von Berichten; in Aufgaben genannte Personen.
(5) Die Daten der Nutzer selbst (Konto, Anmeldung) verarbeitet der Auftragnehmer als eigener Verantwortlicher; dafür gilt die Datenschutzerklärung.
(6) Die Verarbeitung findet in der Europäischen Union statt; Ausnahmen nennt Anlage 2.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet; dann teilt er dies vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet. Weisungen sind dieser Vertrag, die Einstellungen, die der Auftraggeber in Saleswind vornimmt, und Weisungen in Textform an info@saleswind.de.
(2) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.
Personen, die beim Auftragnehmer Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer sieht in Saleswind nur Verwaltungsdaten der Betriebe (Name, Tarif, Mitgliederzahl, Verbindungsstatus), nicht die Inhalte der Warenwirtschaft.
Der Auftragnehmer trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
(1) Der Auftraggeber stimmt den in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeitern zu.
(2) Über neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragnehmer mindestens vier Wochen vorher per E-Mail. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, können beide Seiten den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein Schutzniveau, das diesem Vertrag entspricht. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO (Angemessenheitsbeschluss oder EU-Standardvertragsklauseln).
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Anfragen Betroffener (Art. 12 bis 22 DSGVO), bei der Datenschutz- Folgenabschätzung und bei Meldungen an die Aufsichtsbehörde (Art. 32 bis 36 DSGVO). Wendet sich ein Betroffener direkt an den Auftragnehmer, leitet er die Anfrage an den Auftraggeber weiter.
(2) Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen.
(1) Löst der Auftraggeber seinen Betrieb in Saleswind auf (Einstellungen → Organisation), werden alle Daten des Betriebs sofort gelöscht. Endet der Vertrag auf andere Weise, löscht der Auftragnehmer die Daten spätestens 60 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
(2) Die Daten der Warenwirtschaft selbst verbleiben beim Auftraggeber. Eine Rückgabe der in Saleswind angelegten Inhalte erfolgt auf Anfrage in einem gängigen Format.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer nach rechtzeitiger Ankündigung und zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Nachweise der Unterauftragsverarbeiter (Zertifizierungen, Prüfberichte) können an deren Stelle treten.
(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB.
(2) Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht.
Vertraulichkeit
Integrität
Verschlüsselung
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Datensparsamkeit und Löschung
Organisation
| Anbieter | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Vercel Inc., USA | Hosting der Anwendung, Serverfunktionen | Frankfurt am Main (EU); Auslieferung über ein weltweites Netz |
| Supabase Inc., USA | Datenbank, Anmeldung, Dateiablage | Irland (EU) |
| Resend Inc., USA | E-Mail-Versand (nicht bei eigenem Mailserver des Auftraggebers) | Irland (EU) |
| Cloudflare Inc., USA | Relais zwischen Browser und Agent; Inhalte Ende-zu-Ende verschlüsselt, keine Speicherung | EU (Speicher mit EU-Jurisdiktion); Weiterleitung über das nächstgelegene Rechenzentrum |
| OpenAI, USA | Sprachmodell für KI-Funktionen, nur bei Nutzung (§ 2 Abs. 1) | USA |
Für Übermittlungen in die USA gilt der Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework, soweit der Anbieter danach zertifiziert ist, im Übrigen die EU-Standardvertragsklauseln.